Beiträge zu ‘Allgemein’

  • BAV: Achtung Verjährung

    Für die Geltendmachung ausgebliebener oder zu geringer Betriebsrenten gilt die allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Ihre Ansprüche müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Bitte melden Sie sich umgehend, wenn eine Überprüfung oder Erhöhung Ihrer Betriebsrente ausgeblieben ist.

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