BAV und Rechtsschutzversicherung

Ein wichtiger Hinweis für Ihren künftigen Rentenbeginn:

Zum Rentenbeginn haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Rechtsschutzversicherung auf einige Komponenten oder Bausteine zu kürzen- sogenannter Rentnerrechtsschutz. Oft wird empfohlen, gerade den Arbeitsrechtsbaustein zu streichen - "da Sie ja nicht mehr arbeiten".

Bitte denken Sie daran, dass BAV-Streitigkeiten unter das Arbeitsrecht fallen. Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitsrechtsschutz nicht reduzieren, um bei Problemen im Bereich der BAV abgesichert zu sein. Streitigkeiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gehen oft mit hohen Streitwerten und somit auch hohen Kosten. der Rechtsverfolgung einher!

Beiträge von Rechtsanwältin Barbara Heinrich

  • BAV: Achtung Verjährung

    Für die Geltendmachung ausgebliebener oder zu geringer Betriebsrenten gilt die allgemeine 3-jährige Verjährungsfrist. Ihre Ansprüche müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Bitte melden Sie sich umgehend, wenn eine Überprüfung oder Erhöhung Ihrer Betriebsrente ausgeblieben ist.

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